EU verlangt Angaben zu Zahlenden in Werbung
- Neue Meta Anforderungen
- Angabe Begünstigter und Zahlender
- Bei Nicht-Angabe kein Schalten von Ads möglich
Die Europäische Union hat neue Vorschriften erlassen, die Werbetreibende dazu verpflichten, ab dem 10. Juni 2023 in ihren Facebook- und Instagram-Anzeigen für die EU oder deren verbundene Gebiete eine Begünstigte und eine Zahlende anzugeben. Diese Regelung gilt auch für weltweit ausgerichtete Werbung und ist in allen neuen, duplizierten oder bearbeiteten Anzeigen verbindlich.
Werbetreibende, die diese Informationen verweigern, werden daran gehindert, ihre Anzeigen zu veröffentlichen. Die Angaben müssen bei der Erstellung der Anzeigen gemacht werden, und sie werden in der Meta-Werbebibliothek gespeichert, sind jedoch nicht in den Anzeigen selbst oder im Feed sichtbar. Die Informationen werden für bis zu einem Jahr in der Werbebibliothek aufbewahrt, nachdem die Anzeigen ihre letzte Impression erhalten haben.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Angabe von Begünstigten und Zahlenden keine Auswirkungen auf die Anzeigenauslieferung, Kosten, Gebote, Funktionen oder Anzeigenprüfungen hat.
Wer muss als Begünstigte und Zahlende angegeben werden? Die Verantwortung liegt bei den Werbetreibenden, die geltenden Gesetze und Bestimmungen des Landes einzuhalten, in dem sie ihre Anzeigen schalten möchten.
Gemäß dem EU-Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) müssen Werbetreibende Informationen über die natürliche oder juristische Person angeben, in deren Namen die Werbung geschaltet wird (Begünstigte), sowie über die Person oder Organisation, die für die Werbung bezahlt (Zahlende). Dabei können verschiedene Szenarien auftreten:
Die Angabe von Begünstigten und Zahlenden ist erforderlich, wenn Werbung entweder weltweit oder auf die folgende EU-Länder und -Gebiete ausgerichtet wird:
Diese neuen Anforderungen stellen sicher, dass Transparenz und Rechenschaftspflicht in der Werbung gewährleistet sind, und dienen dem Schutz der Verbraucher innerhalb der EU.
Die Europäische Union hat neue Vorschriften erlassen, die Werbetreibende dazu verpflichten, ab dem 10. Juni 2023 in ihren Facebook- und Instagram-Anzeigen für die EU oder deren verbundene Gebiete eine Begünstigte und eine Zahlende anzugeben. Diese Regelung gilt auch für weltweit ausgerichtete Werbung und ist in allen neuen, duplizierten oder bearbeiteten Anzeigen verbindlich.
Werbetreibende, die diese Informationen verweigern, werden daran gehindert, ihre Anzeigen zu veröffentlichen. Die Angaben müssen bei der Erstellung der Anzeigen gemacht werden, und sie werden in der Meta-Werbebibliothek gespeichert, sind jedoch nicht in den Anzeigen selbst oder im Feed sichtbar. Die Informationen werden für bis zu einem Jahr in der Werbebibliothek aufbewahrt, nachdem die Anzeigen ihre letzte Impression erhalten haben.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Angabe von Begünstigten und Zahlenden keine Auswirkungen auf die Anzeigenauslieferung, Kosten, Gebote, Funktionen oder Anzeigenprüfungen hat.
Wer muss als Begünstigte und Zahlende angegeben werden? Die Verantwortung liegt bei den Werbetreibenden, die geltenden Gesetze und Bestimmungen des Landes einzuhalten, in dem sie ihre Anzeigen schalten möchten.
Gemäß dem EU-Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) müssen Werbetreibende Informationen über die natürliche oder juristische Person angeben, in deren Namen die Werbung geschaltet wird (Begünstigte), sowie über die Person oder Organisation, die für die Werbung bezahlt (Zahlende). Dabei können verschiedene Szenarien auftreten:
Die Angabe von Begünstigten und Zahlenden ist erforderlich, wenn Werbung entweder weltweit oder auf die folgende EU-Länder und -Gebiete ausgerichtet wird:
Diese neuen Anforderungen stellen sicher, dass Transparenz und Rechenschaftspflicht in der Werbung gewährleistet sind, und dienen dem Schutz der Verbraucher innerhalb der EU.
Als gewiefter Media Buyer hat Jonas sich darauf spezialisiert, Kampagnen auf Meta effektiv für Kunden zum Erfolg zu bringen.